Sonstige Fördermöglichkeiten

In Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) organisiert das Jobcenter Integrations- und berufsbezogene Sprachkurse, um den Einstieg in Arbeit und Ausbildung zu erleichtern oder den Verbleib in Arbeit zu festigen. Zudem können bei Bedarf Fremdsprachenkenntnisse gefördert werden. Auch die Verbesserung der deutschen Sprache in Wort und Schrift kann durch das Jobcenter gefördert werden.

Sie sind Bürgergeldbezieher und bereits länger als fünf Jahre ohne regelmäßige Erwerbstätigkeit? In Zusammenarbeit mit Arbeitgebern kann der Wiedereinstieg durch eine Förderung nach dem Teilhabechancengesetz erleichtert werden. Das Teilhabechancengesetz ist eine spezielle Förderung, bei der Arbeitgeber und Bürgergeldbezieher individuell so gefördert werden, um erste Schritte zurück in Beschäftigung zu ermöglichen und im besten Fall langfristig ein Beschäftigungsverhältnis zu begründen. Wenn Sie dazu Fragen haben, oder sich über diese Fördermöglichkeit informieren möchten, Sprechen Sie einfach Ihren persönlichen Ansprechpartner im Jobcenter an!

Sie möchten zeigen, was Sie können oder ausprobieren, was noch geht? Sie denken, dass Sie aktuell wenige oder keine Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben? Dann ist eine Arbeitsgelegenheit (AGH) vielleicht das Richtige für Sie. Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Informationen zur Teilnahme an einer AGH und die dadurch entstehenden Chancen. 

 

Allgemeines

 

Das „Jobcenter Euskirchen – aktiv“ bietet über verschiedene Bildungs- und Hilfeträger Arbeitsgelegenheiten mit einer Mehraufwandsentschädigung von 1,00 € bis 1,50 € pro Anwesenheitsstunde an. Für die erwerbsfähigen Bürgergeldberechtigten ist dies ein Zusatzentgelt, dass nicht mit dem Bürgergeld verrechnet wird und somit „on top“ monatlich ausgezahlt wird. Außerdem werden während der gesamten Dauer der Arbeitsgelegenheit die notwendigen Fahrtkosten ersetzt, damit hier keine Mehrbelastungen entstehen.

 

 

Was bringt Ihnen die Teilnahme an einer Arbeitsgelegenheit (AGH)?

 

Es gibt viele gute Gründe, eine Arbeitsgelegenheit aufzunehmen. Vor allem aber ist es eine Möglichkeit, aktiv zu bleiben und sich für sich selbst und andere zu engagieren.

 

  • Sie können alte Kenntnisse und Fähigkeiten wiederauffrischen und Neues dazulernen.
  • Sie können in einem geschützten Rahmen ausprobieren, was Sie noch leisten können.
  • Sie verbessern Ihre Chancen auf dem ersten Arbeitsmarkt, da Sie Motivation und Durchhaltevermögen zeigen. Gerade nach längerer Arbeitslosigkeit ist das für viele Arbeitgeber wichtig.
  • Sie haben die Gelegenheit, wieder einer regelmäßigen Tätigkeit nachzugehen und dadurch Ihren Tag und Ihre Woche besser zu strukturieren.
  • Sie können Ihre Fähigkeiten für eine gemeinnützige Sache einsetzen.
  • Sie treffen Arbeitskolleg/innen und nehmen wieder aktiv am Arbeitsleben teil.
  • Sie erhalten (nach Bedarf) eine sozialpädagogische Begleitung vom Träger der Arbeitsgelegenheit, z.B. vom Jobcenter, der Ihnen auch bei anderen Themen (Gesundheit, finanzielle Situation, Schulden, Wohnen, familiäre Situation etc.) beratend und begleitend zur Seite steht.

 

Sie haben Interesse und wollen sich näher informieren? Sprechen Sie ihre*n persönlichen Ansprechpartner an und lassen Sie sich beraten.

Sie erreichen uns telefonisch unter:

 

Service-Center 02251 / 77 60 - 0

Service-Center 02443 / 91 21 - 0

Service-Center 02441 / 77 163 - 0

 

in der Zeit von Montag bis Donnerstag jeweils 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr

und Freitags von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr.

 


Bürgergeld - Ihr Onlineantrag

 

Das Jobcenter EU-aktiv bietet den digitalen Antrag auf Bürgergeld an.

 

Kundinnen und Kunden des Jobcenters EU-aktiv können auf der Website www.jobcenter.digital ihren Antrag ab 29.11.2022 auch online stellen.

 

Weitere Informationen

 

 


Entdecken Sie Ihre Kompetenzen!

Mit unserem Kompetenz-Check können Sie mehr über Ihre Potenziale und Soft Skills erfahren - kostenfrei und anonym.

 

Keine Rechenaufgaben, keine Rechtschreibung, sondern Fragen die jede*r beantworten kann!


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