Leistungen für Schwangere und Alleinerziehende

 

 

 

Sie sind schwanger und/oder alleinerziehend und benötigen Hilfe und Beratung bei der Antragsstellung für Leistungen zur Grundsicherung? Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zu den Ansprüchen von Schwangeren und Alleinerziehenden sowie der Unterstützung durch das Jobcenter EU-aktiv.

 

 

Welche Ansprüche haben Schwangere und Alleinerziehende?

 

Bei den Leistungen nach dem SGB II werden erwerbsfähige Personen, die Kinder erziehen, besonders berücksichtigt. Deshalb haben Sie, wenn Sie schwanger sind, Anspruch auf einen Mehrbedarf, zusätzlich zu Ihrer Regelleistung. Außerdem können Sie verschiedene einmalige Leistungen, zum Beispiel für Umstandskleidung oder eine Baby-Erstausstattung beantragen.

 

Als alleinerziehender Elternteil haben Sie ebenfalls zusätzlich zu Ihrer Regelleistung Anspruch auf einen Mehrbedarf.

 

Außerdem haben Sie als erwerbsfähige Person, die Kinder erzieht, verschiedene Ansprüche auf Leistungen wie zum Beispiel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BUT).

 

 

Wo gibt es Unterstützung?

 

Sie sind schwanger und benötigen Hilfe und Beratung bei der Antragsstellung für Leistungen nach dem SGB II?

 

  • Unterstützungsangebote für Schwangere Unterstützungsangebote für Schwangere - als Empfängerin von Bürgergeld haben Sie während der Schwangerschaft Anspruch auf verschiedene finanzielle Unterstützungen. 180 KB

Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA)

Ansprechpartnerin für Frauen und Menschen mit Familie und Kindern: Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA)

 

In jedem Jobcenter gibt es eine Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA, §18e SGB II). Ihre Aufgabe ist es unter anderem, die Chancen von arbeitsuchenden Frauen und von arbeitsuchenden Menschen mit Familie und Kindern auf eine Arbeitsstelle zu verbessern. Die BCA berät Kundinnen und Kunden sowie die Mitarbeitenden des Jobcenters zur Berufswegplanung von Frauen oder zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf und achtet darauf, dass Frauen von den Angeboten zur Arbeitsförderung profitieren können.

 

 

Haben Sie Anregungen oder Fragen?

 

 

Dann wenden Sie sich bitte an die BCA des Jobcenters EU-aktiv:  

 

Jobcenter EU-aktiv

Frau Ingrid Kloß

Sebastianusstr. 22

53879 Euskirchen


Telefon: 02251/7760-251

Mail: Jobcenter-EU-aktiv.BCAjobcenter-ge.de

 

 

Weitere verschiedene Flyer und Broschüren, die Informationen rund um Familie und Kinderbetreuung im Kreis Euskirchen für Sie bereithalten:

  • Kinderbetreuungsangebote für alle Altersstufen Hier finden Sie Angebote für Unter-3-Jährige, für Kinder ab 3 Jahren bis zum Grundschulalter, für Grundschulkinder und für Kinder auf weiterführenden Schulen. 156 KB
  • Kita Navigator im Kreis Euskirchen Mit dem Kita-Navigator kann man sich online über alle Kitas im Kreis Euskirchen informieren und in bis zu drei Kitas im Wohnort anmelden. 1 MB
  • Wegweiser Familie und Beruf In diesem Wegweiser finden Sie Orientierungshilfen und eine Übersicht der Angebote im Kreis Euskirchen zu allen relevanten Fragestellungen bezüglich der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. 7 MB
  • Fachberatung für Mütter und Väter Beratung, Vermittlung und Unterstützung für Mütter und Väter in der Elternzeit. 3 MB
  • Elternzeit, Wiedereinstieg und flexible Arbeitsmodelle erfolgreich vereinbaren Dieser Leitfaden soll Unterstützung bei einer einvernehmlichen Gestaltung von familienbewussten Arbeitsbedingungen im betrieblichen Alltag geben. Individuelle rechtliche Auskünfte oder eine weitergehende rechtliche Beratung kann und soll er nicht leisten. Dazu wenden Sie sich an die Personalabteilung oder den Betriebsrat Ihres Unternehmens. 3 MB