Informationen für Arbeitgeber

Sie sind Arbeitgeber und beschäftigen eine*n Bürgergeldbezieher*in?
In den meisten Fällen haben sie mit dem Jobcenter eher keinen Kontakt, da sich der bestehende Bürgergeldbezug in der Regel nicht auf das Arbeitsverhältnis auswirkt. Dennoch gibt es manchmal Berührungspunkte.
Manchmal fordert das Jobcenter von den beschäftigten Bürgergeldbezieher*innen einen Nachweis über das erwirtschaftete Entgelt. Insbesondere bei Minijobs, oder privaten Beschäftigungsverhältnissen, bei denen keine Lohnnachweise ergehen, sondern monatlich „pauschal“ gezahlt wird. Hier wird seitens des Jobcenters ggf. über eine Einkommensbescheinigung die Dokumentation des Gehaltes gefordert. Damit Sie das entsprechende Dokument zur Hand haben und bequem ausfüllen können, erhalten Sie hier die Bescheinigung zum Download als PDF.
Gegebenenfalls wurde ein Beschäftigungsverhältnis gerade beendet und Ihr*e ehemalige*r Mitarbeiter*in ist Bürgergeldbezieher*in oder stellt beim Jobcenter einen entsprechenden Antrag. In diesem Fall kann es für uns notwendig sein zu prüfen, aus welchen Gründen das Beschäftigungsverhältnis beendet wurde. Hier sind wir eventuell auf Ihre Mithilfe angewiesen. Zur Aufklärung der Sachlage dient die sogenannte Arbeitsbescheinigung. In der Regel erhalten Sie diese durch Ihre*n ehemalige*n Mitarbeiter*in. Hier haben Sie jedoch ebenfalls die Möglichkeit das Dokument als PDF herunter zu laden.
Sie erreichen uns telefonisch unter:
Service-Center 02251 / 77 60 - 0
Service-Center 02443 / 91 21 - 0
Service-Center 02441 / 77 163 - 0
in der Zeit von Montag bis Freitag jeweils 08:00 Uhr bis 18 Uhr.
Bürgergeld - Ihr Onlineantrag
Das Jobcenter EU-aktiv bietet den digitalen Antrag auf Bürgergeld an.
Kundinnen und Kunden des Jobcenters EU-aktiv können auf der Website www.jobcenter.digital ihren Antrag ab 29.11.2022 auch online stellen.
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