Ab dem 01.01.2023 tritt das Bürgergeldgesetz in Kraft. Unsere Homepage befindet sich zurzeit in Bearbeitung. Wir bitten Sie zu beachten, dass bis zum 30.06.2023 gemäß § 65 Abs. 9 SGB II für den Begriff Bürgergeld auch der Begriff Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld verwendet werden kann. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.
Veranstaltungen/Messen

Kommende Termine:
24.08. - 09.09.2023 | Frauen-Stärken-Wochen | ||
31.08.2023 | Frauen in Fahrt - Frauen übernehmen das Steuer | ||
31.08.2023 | Check In Ausbildung 2023 | ||
25.10.2023 | After-Work-Cafe für Unternehmerinnen und Gründerinnen | ||
NEU - Kundenscanner

Ab sofort können Sie in unseren Eingangszonen Ihre Dokumente einscannen, sodass diese direkt im zuständigen Team vorliegen.
In unseren Geschäftsstellen Euskirchen, Mechernich und Kall stehen ab sofort Kundenscanner bereit. Diese digitalisieren Ihre Dokumente und werden direkt an die zuständigen Teams weitergeleitet.
Wählen Sie aus, ob Ihre Unterlagen an die Eingangszone oder das Bildung und Teilhabe-Team gesendet werden sollen. Geben Sie dann bitte Ihre Kunden- oder BG-Nummer ein und legen Ihre Dokumente, mit der Schrift nach unten, in den Scanner ein. Sobald Sie den Button Scannen betätigen, werden Ihre Unterlagen eingezogen. Nach dem Scanvorgang erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.
Ihre Dokumente müssen nicht mehr kopiert werden und sind direkt für uns verfügbar. Dies ist nicht nur Nachhaltig, sondern auch zeitsparend.
Bei Fragen sprechen Sie unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerne an.
Tablets mit Zugang zu jobcenter.digital

Ab sofort stehen Ihnen im Wartebereich der Geschäftsstelle Euskirchen zwei Tablets mit dem Zugang zu jobcenter.digital für Sie bereit.
Nutzen Sie diese gerne, um unsere Online-Angebote kennenzulernen.
Stellen Sie Anträge wie zum Beispiel:
- Ihren Erstantrag auf Bürgergeld,
- Ihren Weiterbewilligungsantrag,
- teilen Sie uns Veränderungen mit oder
- schreiben Sie uns eine Postfachnachricht,
- auch das Beantragen einer Ortsabwesenheit (Urlaub) oder
- Leistungen aus dem Vermittlungsbudget sind möglich.
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.
Möchten Sie mehr über jobcenter.digital erfahren?
Einführung des Bürgergeldes

Das Bürgergeld löst zum 01.01.2023 die Grundsicherung (Arbeitslosengeld II oder auch "Hartz IV") ab. Das Bürgergeld wird in zwei Schritten eingeführt. In einem ersten Schritt wird zum Jahresanfang u. a. der Regelsatz erhöht.
Wichtig: anlässlich der Einführung des Bürgergeldes muss kein neuer Antrag gestellt werden. Sie erhalten die Erhöhung automatisch! Endet jedoch eine laufende Bewilligung, ist – wie gewohnt – ein weiterer Bewilligungsantrag zu stellen. Das ist auch jederzeit online möglich.
Bürgergeld für einen Monat

Wenn Sie eine hohe Heizkostennachzahlung erhalten, können Sie im Jahr 2023 Bürgergeld auch nur für einen Monat beantragen.
Hierbei muss es sich nicht zwingend um eine Heizkostennachzahlung handeln. Der Kauf von Brennstoffen wie zum Beispiel Heizöl oder Pellets kann ebenfalls einen Anspruch auf Bürgergeld begründen.
Den Antrag können Sie einfach und bequem von zu Hause aus stellen. Den Online-Antrag finden Sie unter www.jobcenter.digital\bürgergeld.
Jobcenter.digital - Unkompliziert von zu Hause

Mit Jobcenter.digital können Sie Anträge und Unterlagen online einreichen.
Ihre Zugangsdaten können Sie ganz einfach über unser Kontaktcenter anfordern oder loggen Sie sich direkt ein.

Ob PC, Tablet oder Smartphone, egal welches Gerät Sie bevorzugen, auf jobcenter.digital finden Sie den direkten Einstieg zu unseren Angeboten.
Mit dem Smartphone gelangen Sie jetzt noch schneller ins digitale Jobcenter. Scannen Sie einfach den QR Code und erfahren Sie mehr unter jobcenter.digital
Sie erreichen uns telefonisch unter:
Service-Center 02251 / 77 60 - 0
Service-Center 02443 / 91 21 - 0
Service-Center 02441 / 77 163 - 0
in der Zeit von Montag bis Freitag jeweils 08:00 Uhr bis 18 Uhr.
Bürgergeld - Ihr Onlineantrag
Das Jobcenter EU-aktiv bietet den digitalen Antrag auf Bürgergeld an.
Kundinnen und Kunden des Jobcenters EU-aktiv können auf der Website www.jobcenter.digital ihren Antrag ab 29.11.2022 auch online stellen.
Entdecken Sie Ihre Kompetenzen!
Mit unserem Kompetenz-Check können Sie mehr über Ihre Potenziale und Soft Skills erfahren - kostenfrei und anonym.
Keine Rechenaufgaben, keine Rechtschreibung, sondern Fragen die jede*r beantworten kann!