Hilfen bei Selbstständigkeit / Existenzgründung

 

 

In den letzten Jahren wurde sichtbar, wie schnell es geschehen kann, dass eine solide Selbstständigkeit nicht mehr zur Deckung des Lebensunterhaltes ausreicht. Daher ist klar: Selbstständige, deren Einkommen nicht zur Deckung des Lebensunterhaltes ausreicht, haben ebenfalls Anspruch auf Bürgergeld!


In unserem spezialisierten Team für Selbstständige beraten und unterstützen wir Sie dabei, durch Ihre selbstständige Tätigkeit (wieder) bedarfsdeckende Einnahmen zu erzielen oder erarbeiten gemeinsam mit Ihnen Alternativen.

 

Das Jobcenter kann Sie auch bei Ihrer Existenzgründung unterstützen. In regelmäßig stattfindenden Informationsveranstaltungen sowie in persönlichen Einzelgesprächen informieren wir Sie über die notwendigen Voraussetzungen einer Existenzgründung unter den Bestimmungen des SGB II.

 

Sprechen Sie Ihre*n persönlichen Ansprechpartner*in an, diese informieren Sie dann über das weitere Verfahren.

Sie erreichen uns telefonisch unter:

 

Service-Center 02251 / 77 60 - 0

Service-Center 02443 / 91 21 - 0

Service-Center 02441 / 77 163 - 0

 

in der Zeit von Montag bis Donnerstag jeweils 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr

und Freitags von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr.

 


Bürgergeld - Ihr Onlineantrag

 

Das Jobcenter EU-aktiv bietet den digitalen Antrag auf Bürgergeld an.

 

Kundinnen und Kunden des Jobcenters EU-aktiv können auf der Website www.jobcenter.digital ihren Antrag ab 29.11.2022 auch online stellen.

 

Weitere Informationen

 

 


Entdecken Sie Ihre Kompetenzen!

Mit unserem Kompetenz-Check können Sie mehr über Ihre Potenziale und Soft Skills erfahren - kostenfrei und anonym.

 

Keine Rechenaufgaben, keine Rechtschreibung, sondern Fragen die jede*r beantworten kann!


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Informationen zum Bürgergeld in verschiedenen Sprachen