Vorrangige Leistungen

 

Bevor Menschen Bürgergeld beantragen können, müssen sie alle anderen Sozialleistungen nutzen. Sozialleistungen sollen nämlich dafür sorgen, dass Menschen nicht mehr hilfebedürftig sind. Bürgergeld ist für Menschen, die trotz der anderen Sozialleistungen hilfebedürftig sind. Das Gleiche gilt für die Bedarfsgemeinschaft. Die Bedarfsgemeinschaft muss auch erst alle anderen Sozialleistungen nutzen. Diese vorrangigen Leistungen werden auf Ihren Anspruch auf Bürgergeld angerechnet.

 

Zu diesen Leistungen gehören beispielsweise:

 

Grundsätzlich besteht für Kinder, die in Deutschland einen Wohnsitz haben, ab der Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Anspruch auf Kindergeld. Auch darüber hinaus kann unter bestimmten Voraussetzungen das Kindergeld weitergezahlt werden. Die Antragstellung und -bearbeitung für Kindergeldansprüche erfolgt grundsätzlich über die Familienkasse Ihrer Agentur für Arbeit.

 

Hier erhalten Sie die wichtigstens Informationen:

 

Anspruch - Höhe - Dauer

Merkblatt Kindergeld

Kindergeld ab 18. Jahren

 

Alle weiteren Informationen erhalten Sie unter www.familienkasse.de oder kontaktieren Sie die Familienkasse unter der gebührenfreien Hotline 0800/4 555530.

 

Kontakt

 

Postanschrift
Bundesagentur für Arbeit
Familienkasse Nordrhein-Westfalen West
50574 Köln

 

Internet: www.familienkasse.de


Telefon (gebührenfrei): 0800 4 555530

 

Der Kinderzuschlag ist für Menschen, die arbeiten und ein Kind haben, für das sie Kindergeld bekommen. Die Menschen können mit ihrem Einkommen zwar den Bedarf für sich selbst und für ihren Partner decken, aber sie haben nicht genug Geld für das Kind. Der Kinderzuschlag wird gezahlt, wenn die Hilfebedürftigkeit damit 3 Monate überwunden werden kann. Der Kinderzuschlag kann in einigen Fällen zusammen mit dem Wohngeld gezahlt werden.

 

Anspruch - Höhe - Dauer Kinderzuschlag

 

Zusätzliche Vorteile des Kinderzuschlags
Auch wenn nur ein kleiner Kinderzuschlag gezahlt wird, besteht ein Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe und Sie müssen keine KiTa-Gebühren zahlen. Die Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen Sie bitte beim Kreis Euskirchen. Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Kreisverwaltung Euskirchen.

 

Alle weiteren Informationen erhalten Sie unter www.familienkasse.de oder kontaktieren Sie die Familienkasse unter der gebührenfreien Hotline 0800/4 555530.

 

Kontakt

Postanschrift
Bundesagentur für Arbeit
Familienkasse Nordrhein-Westfalen West
50574 Köln

Internet: www.familienkasse.de


Telefon (gebührenfrei): 0800 4 555530

 

Noch ein Tipp:
Eventuell haben Sie zusätzlich einen Anspruch auf Wohngeld. Informationen hierzu erhalten Sie hier.

 

 

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss, der Ihnen als Mieter in Form eines Mietzuschusses, oder als Eigentümer in Form eines Lastenzuschusses hilft Ihre Wohnkosten zu tragen. Wohngeld ist eine Leistung die Ihnen auf Antrag gewährt werden kann. Zuständig ist die Wohngeldstelle der Stadt oder Gemeinde in der Sie wohnen.

 

Wohngeld und SGB II-Leistungen schließen sich aus. Das Wohngeld ist vorrangig zu beantragen, wenn dies zur Deckung Ihres Lebensunterhaltes ausreicht.

Der Unterhaltsvorschuss für Kinder. Ein Elternteil kann diese Leistung bekommen, wenn der andere Elternteil keinen Unterhalt zahlen will oder kann.

 

Ansprechpartner und weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Kreisverwaltung Euskirchen.

Das Arbeitslosengeld wird aus der Arbeitslosenversicherung finanziert. Ob und wie lange Sie Arbeitslosengeld erhalten, hängt daher meist davon ab, ob und wie lange Sie vor der Arbeitslosigkeit pflichtversichert oder freiwillig versichert waren.

 

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit.

Nach BEEG haben Eltern, die ihre Kinder nach der Geburt selbst betreuen und erziehen, nicht mehr als 30 Stunden in der Woche erwerbstätig sind, mit ihren Kindern in einem Haushalt leben und einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben einen Anspruch auf Elterngeld. Dieser Anspruch kann auch neben dem Anspruch auf SGB II Leistungen bestehen.

 

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Elterngeldstelle des Kreises Euskirchen.

Zu den Leistungen der Ausbildungsförderung gehören das Ausbildungsgeld, die Förderung nach dem Berufsausbildungsförderungsgesetz (BAföG) und die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB).

 

Weitere Informationen:

 

 BAB

 BAföG

  • Leistungen der Krankenkassen
  • Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung
  • Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung