Bildung und Teilhabe

 

 

 

Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene werden die Bedarfe für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben gesondert im sogenannten Bildungs- und Teilhabepaket berücksichtigt. So können zum Beispiel die Kosten für Ausflüge oder Klassenfahrten, das Mittagessen in der Kita oder Schule oder eine Lernförderung übernommen werden.

 

Wer erhält Leistungen?

 

Schüler*innen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten, können Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten.

 

Die Leistungen beinhalten:

 

  • Schulbedarf (Auszahlung am 01.08. 130,00 Euro und 01.02. 65,00 Euro),
  • Ausflüge und mehrtätige Klassenfahrten,
  • Lernförderung (sogenannte Nachhilfe),
  • Schülerbeförderung (Bus- und Bahnfahrkarten),
  • gemeinsames Mittagessen und
  • Teilnahme an gemeinschaftlichen, außerschulischen Aktivitäten, Vereins-, Kultur- oder Ferienangebote (bis 18 Jahre, in Höhe von 15 Euro monatlich). Der Nachweis über eine Mitgliedschaft ist erforderlich.

Schulbedarf

 

Kinder und Jugendliche im Alter bis 15 Jahre bekommen die Zahlung automatisch. Für Jugendliche ab dem 15. Lebensjahr muss eine aktuelle Schulbescheinigung vorliegen. Die Auszahlung erfolgt am 01.02 (65,00 Euro) und 01.08. (130,00 Euro) jeden Jahres. 


Mittagsverpflegung

 

Für Kinder bzw. Jugendliche unter 25 Jahren die ein Mittagessen in der Kindertageseinrichtung/-Pflege bzw. Schule erhalten, können die Kosten bei Vorlage eines Nachweises übernommen werden.

 

Seit dem 01.08.2019 müssen Leistungen für Mittagsverpflegung nicht mehr extra beantragt werden. Es reicht ein Nachweis, welche Kosten im laufenden Bewilligungszeitraum entstehen.


Teilhabepaket

 

Kinder und Jugendliche erhalten bis zum 18. Lebensjahr für die Teilnahme an gemeinschaftlichen, außerschulischen Aktivitäten, Vereins-, Kultur- oder Ferienangeboten, 15 Euro monatlich. Der Nachweis über eine Mitgliedschaft ist erforderlich. 


Ausflüge / Fahrten Kindergarten (eintägig) / Klassenfahrten (eintägig/mehrtätig)

 

Für alle anspruchsberechtigten Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, sowie für alle anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler unter 25 Jahren werden die tatsächlichen Kosten für eintägige Ausflüge und für mehrtägige (Klassen-)Fahrten übernommen.

Bitte beachten Sie:

Sollten Sie noch in Vorleistung gegangen sein, erfolgt gem. § 28 Abs. 2 SGB II i.V. mit §  29 Abs. 1  SGB II im Regelfall die Direktzahlung an den Anbieter (Kindertageseinrichtung/Schule).


Schülerbeförderung

  • Schülerbeförderung Die Kosten für den Weg zur nächstgelegenen Schule mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder anderen kostenpflichtigen Verkehrsdienstleistungen werden bei Schüler/innen unter 25 Jahren übernommen, sofern sie nicht von anderer Seite gewährt werden und die Übernahme aus der Regelleistung nicht zugemutet werden kann. 109 KB

Lernförderung (Nachhilfe)


Für den Fall, dass Schülerinnen und Schüler unter 25 Jahren die nach den schulrechtlichen Bestimmungen wesentlichen Lernziele (das sind Versetzung und Schulabschluss) voraussichtlich nicht erreichen und schulisch organisierte Förderangebote für eine Verbesserung nicht ausreichen, können sie eine geeignete außerschulische Lernförderung zur Erreichung des Klassenzieles bzw. eines Schulabschlusses erhalten. Die tatsächlichen Kosten werden übernommen, soweit sie angemessen sind.


Unter bestimmten Voraussetzung ist eine Lernförderung aber auch möglich, wenn die Versetzung in das nächste Schuljahr nicht gefährdet ist.

  • Lernförderung (Nachhilfe) Bitte lassen Sie das folgende Formular von der Schule ausfüllen und unterzeichnen, der Eingang dieses Vordruckes wird als Antragstellung angesehen. 107 KB

  • Eigenanteil für Schulbücher Möchten Sie den Eigenanteil für Schulbücher beantragen, können Sie hier das entsprechende Formular dazu herunterladen. 54 KB

Weitere Informationen zum Starke-Familien-Gesetz finden Sie beim Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend