Infos für Selbstständige/Existenzgründer

 

Sie sind bereits selbstständig tätig oder planen, sich selbstständig zu machen? Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Informationen für Existenzgründer und Selbstständige sowie zu den gesetzlichen Voraussetzungen und Grundlagen, die dabei im Bezug von Bürgergeld zu beachten sind. Zusätzlich zu den Informationen auf dieser Seite berät Sie Ihre Ansprechperson im Jobcenter EU-aktiv in Kooperation mit dem Team für Selbstständige gerne zu Ihrem Vorhaben.

 

 


Wir geben Ihnen:

 

  • Hilfreiche Hinweise vor der Existenzgründung
  • Informationen zur Tragfähigkeit zum Gründungsvorhaben
  • Informationen zu Fördermöglichkeiten / -Ausschlüssen
  • Hinweise und Vernetzungsmöglichkeiten mit den örtlichen Institutionen /Akteuren im Kreis Euskirchen

 

Deshalb ist im Vorfeld Ihrer geplanten Existenzgründung sehr wichtig, dass wir Ihre Gründungspläne prüfen, denn wir möchten

 

  • verhindern, dass Ihr Vorhaben scheitert,
  • Ihre Verschuldung vermeiden,
  • Ihr kaufmännisches Grundlagenwissen und Fachwissen in Bezug auf Ihre Gründungsidee ermitteln.

 

Im Vorfeld Ihrer Existenzgründung machen wir uns außerdem ein Bild von:

 

  • Ihrer Einsatzbereitschaft
  • Ihrer Motivation
  • Ihrer Flexibilität

 

Außerdem machen wir uns ein Bild von einem Plan B, eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, der im Falle einer gescheiterten Existenzgründung in Betracht gezogen werden kann.

 

Sie und wir müssen von Ihrem Gründungsvorhaben überzeugt sein und dabei auch die Risiken gemeinsam abwägen. Nur dann können Sie dauerhaft erfolgreich mit Ihrer Selbständigkeit am Markt bestehen und den Leistungsbezug (Bürgergeld) beenden.

 

Wenn das Einkommen aus der Selbständigkeit zur Sicherung des Lebensunterhaltes nicht ausreicht, kann ein Anspruch auf Bürgergeld geprüft werden. Dabei müssen besondere gesetzliche Voraussetzungen / Grundlagen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II beachtet werden.

 

Bei der Prüfung eines möglichen Anspruchs von Bürgergeld werden als Einkommen grundsätzlich alle Einnahmen aller Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt (§ 11 SGB II). Somit wird auch Einkommen aus selbständiger Tätigkeit auf das Bürgergeld angerechnet und muss lückenlos angegeben und nachgewiesen werden.

 

Bitte beachten Sie: Das Bürgergeld ist ausschließlich eine Leistung zum Lebensunterhalt, keinesfalls eine Leistung zur Förderung der selbständigen Tätigkeit.

 

Sie können sich dazu im Vorfeld bereits mit dem Antragsvordruck EKS (Einkommen aus Selbständigkeit) und den dazugehörigen Hinweisen vertraut machen. Den Vordruck sowie weitere Informationen dazu finden Sie auf der Website der Bundesagentur für Arbeit.

Vordruck EKS (Einkommen aus Selbstständigkeit)

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

 

Hilfestellungen für Unternehmen im Kreis Euskirchen bietet die Struktur- und Wirtschaftsförderung des Kreises Euskirchen unter
www.wirtschaft-kreis-euskirchen.de
Telefon: 02251/15 – 680
E-Mail: wirtschaftsfoerderung_coronakreis-euskirchen.de


Nachfolgend finden Sie einen weiteren Link der Agentur für Arbeit, der in der aktuellen Situation Informationen und Hilfestellungen bietet.
 


Auf den Webseiten und über die Hotlines der nachfolgenden Institutionen finden Sie außerdem aktuelle Informationen zu eventuellen Förderungsmöglichkeiten:


Bundesministerium für Wirtschaft
www.bmwi.de


Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes NRW
www.wirtschaft.nrw


Bundesfinanzministerium
www.bundesfinanzministerium.de


Kfw Förderbank
Hotline: 0800 / 539 9001
www.kfw.de


NRW Bank
Telefon Service-Center: 0211 / 917 414 800
www.nrwbank.de


Betriebe mit und für mindestens einem beschäftigten Arbeitnehmer können sich unter nachfolgenden Links der Agentur für Arbeit über die Regelungen zum Kurzarbeitergeld informieren:


Kurzarbeitergeld:
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen
https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld


Hotline Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit Euskirchen: 0800 4 5555-20