Weitere Ansprechpartner

Die Ausländerbehörde ist zuständig für die Durchführung des Ausländergesetzes und verschiedener Spezialgesetze, welche die Einreise, den Aufenthalt und die Aufenthaltsbeendigung von Ausländern regeln.

 

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Kreises Euskirchen.

 

Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung können Sie als bedürftiger Mensch bekommen, wenn Sie entweder die Regelaltersgrenze - das ist der Zeitpunkt, an dem Sie die reguläre Altersrente beziehen können – erreicht haben oder Sie dauerhaft voll erwerbsgemindert und mindestens 18 Jahre alt sind.

 

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Kreises Euskirchen.

Der Zuständigkeitsbereich des Jobcenter EU-aktiv erstreckt sich auf folgende Städte und Gemeinden im Kreis Euskirchen: