Schlichtungsstelle

Grundsätzlich sind alle Bürgergeldbezieher*innen gesetzlich verpflichtet mit dem Jobcenter einen Kooperationsplan zu erstellen.
Im Rahmen der Einführung des Bürgergeldes wurde auch das Schlichtungsverfahren gesetzlich verankert. Das Bürgergeldgesetz schafft mit dem Schlichtungsverfahren ein Angebot zur einvernehmlichen Lösung bei Meinungsverschiedenheiten zwischen den Integrationsfachkräften (IFK) und Bürgergeldberechtigten bei Erstellung oder Fortschreibung des Kooperationsplans. Sollte es also im Beratungsgespräch mit Ihrer Integrationsfachkraft zu Differenzen hinsichtlich der Inhalte des Kooperationsplanes kommen, haben Sie die Möglichkeit sich bei der Schlichtungsstelle zusätzliche Informationen einzuholen.

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