Schlichtungsstelle

 

 

Grundsätzlich sind alle Bürgergeldbezieher*innen gesetzlich verpflichtet mit dem Jobcenter einen Kooperationsplan (Eingliederungsvereinbarung) zu erstellen.

 

Im Rahmen der Einführung des Bürgergeldes wurde jedoch auch das Schlichtungsverfahren gesetzlich vorgeschrieben. Das Bürgergeldgesetz schafft mit dem Schlichtungsverfahren somit ein Angebot zur einvernehmlichen Lösung bei Meinungsverschiedenheiten zwischen den Integrationsfachkräften (IFK) und Bürgergeldberechtigten bei Erstellung oder Fortschreibung des Kooperationsplans. Sollte es also im Beratungsgespräch mit Ihrer Integrationsfachkraft zu Differenzen kommen hinsichtlich der Inhalte des Kooperationsplanes, haben Sie die Möglichkeit sich bei der Schlichtungsstelle zusätzliche Informationen einzuholen.

 

Die Schlichtungsstelle erreichen Sie über unser Kontaktcenter:

Die Mitarbeiter*innen der Schlichtungsstelle werden sich dann umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Sie erreichen uns telefonisch unter:

 

Service-Center 02251 / 77 60 - 0

Service-Center 02443 / 91 21 - 0

Service-Center 02441 / 77 163 - 0

 

in der Zeit von Montag bis Donnerstag jeweils 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr

und Freitags von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr.

 


Bürgergeld - Ihr Onlineantrag

 

Das Jobcenter EU-aktiv bietet den digitalen Antrag auf Bürgergeld an.

 

Kundinnen und Kunden des Jobcenters EU-aktiv können auf der Website www.jobcenter.digital ihren Antrag ab 29.11.2022 auch online stellen.

 

Weitere Informationen

 

 


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