Schlichtungsstelle

 

 

Grundsätzlich sind alle Bürgergeldbezieher*innen gesetzlich verpflichtet mit dem Jobcenter einen Kooperationsplan (Eingliederungsvereinbarung) zu erstellen.

 

Im Rahmen der Einführung des Bürgergeldes wurde jedoch auch das Schlichtungsverfahren gesetzlich vorgeschrieben. Das Bürgergeldgesetz schafft mit dem Schlichtungsverfahren somit ein Angebot zur einvernehmlichen Lösung bei Meinungsverschiedenheiten zwischen den Integrationsfachkräften (IFK) und Bürgergeldberechtigten bei Erstellung oder Fortschreibung des Kooperationsplans. Sollte es also im Beratungsgespräch mit Ihrer Integrationsfachkraft zu Differenzen kommen hinsichtlich der Inhalte des Kooperationsplanes, haben Sie die Möglichkeit sich bei der Schlichtungsstelle zusätzliche Informationen einzuholen.

 

Die Schlichtungsstelle erreichen Sie über unser Kontaktcenter:

Die Mitarbeiter*innen der Schlichtungsstelle werden sich dann umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Service-Center 02251 / 77 60 - 0

 

Montag bis Donnerstag

08:00 Uhr bis 18:00 Uhr

 

Freitags

08:00 Uhr bis 14:00 Uhr

 

Servicetelefon für Menschen mit Hörbeeinträchtigung

 

Weitere Informationen

 


Bürgergeld - Ihr Onlineantrag

 

Das Jobcenter EU-aktiv bietet den digitalen Antrag auf Bürgergeld an.

 

Kundinnen und Kunden des Jobcenters EU-aktiv können auf der Website www.jobcenter.digital ihren Antrag ab 29.11.2022 auch online stellen.

 

Weitere Informationen

 

 


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Schnellzugriffe


Informationen zum Bürgergeld in verschiedenen Sprachen