Einkommen und Vermögen

 

Wenn Sie über ausreichend eigene Mittel, d.h. Einkommen und Vermögen verfügen, benötigen Sie kein Bürgergeld vom Jobcenter.

 

Dies ist unser gemeinsames Ziel: Unabhängig von Bürgergeld leben zu können. Auf diesem Weg unterstützen wir Sie.

 

Solange Sie Leistungen von uns erhalten, werden Einkommen und Vermögen angerechnet.  Sie haben jedoch Freibeträge, damit sich die Einkommenerzielung immer lohnt.

 

Einkommen ist grundsätzlich jede Einnahme in Geld oder Geldeswert. Es kommt nicht darauf an, welcher Art und Herkunft die Einnahmen sind, ob sie zur Deckung des Lebensunterhalts bestimmt oder steuerpflichtig sind oder ob sie einmalig oder wiederholt anfallen.

 

Zum Einkommen zählen sämtliche Geldeinnahmen, zum Beispiel:

 

  • Lohn oder Gehalt
  • Einnahmen aus Selbstständigkeit
  • Sozialleistungen wie zum Beispiel Kindergeld, Arbeitslosengeld oder Renten
  • Unterhaltszahlungen

 

Das Einkommen wird auf Ihren Anspruch auf Bürgergeld angerechnet. Sie sind deshalb verpflichtet, dem Jobcenter jegliches Einkommen mitzuteilen, auch einmalige Einnahmen wie zum Beispiel eine Steuerrückerstattung.

Angerechnet wird das sogenannte bereinigte Einkommen, also Einkommen, das die Freibeträge übersteigt. Berücksichtigt werden außerdem die vom Gesetz vorgesehenen Aufwendungen (z.B. Steuern, Sozialversicherungsbeiträge, Werbungskosten), welche in Abzug gebracht werden.

 

Bestimmte Einnahmen gelten nicht als Einkommen im Sinne der Vorschriften der Grundsicherung für Arbeitsuchende; sie werden deshalb im Rahmen der Prüfung, ob Hilfebedürftigkeit vorliegt, nicht angerechnet (privilegiertes Einkommen).

 

Beispiele:

  • Grundrenten nach dem Bundesversorgungsgesetz und Gesetzen, die eine entsprechende Anwendung vorsehen,
  • Erziehungsgeld,
  • Elterngeld in Höhe des anrechnungsfreien Betrages,
  • Blindengeld.

 

Einnahmen aus einer "Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung" (auch «Ein-Euro-Job» genannt) werden auf das Bürgergeld ebenfalls nicht angerechnet. Solche "Jobs" sind auch keine Beschäftigung im versicherungsrechtlichen Sinn, also nicht versicherungspflichtig in der Sozialversicherung.

 

Sie möchten wissen, wie hoch Ihr Freibetrag auf Ihr Einkommen ist? Dann nutzen Sie gerne den Freibetragsrechner.

 

Der Freibetragsrechner bietet Ihnen eine erste Orientierung. Eine rechtsverbindliche Berechnung wird durch das Jobcenter EU-aktiv erfolgen.

Vermögen ist grundsätzlich alles, was einen Geldwert hat. Auch Vermögen wird auf Ihren Anspruch auf Bürgergeld angerechnet, wenn es verwertbar ist. Das heißt, es wird vom Jobcenter geprüft, ob Sie Ihr Vermögen für Ihren Lebensunterhalt nutzen können. Vermögen ist das, was Sie schon vor der Antragsstellung hatten. Verwertbar ist Vermögen, wenn es für den Lebensunterhalt verwendet werden kann. Zum verwertbaren Vermögen zählen beispielsweise:

 

  • Bargeld
  • Guthaben auf Girokonten, Sparbüchern, Tagesgeldkonten oder ähnlichem
  • Wertpapiere, Aktien, Fondanteile
  • Bausparverträge
  • Kapitallebensversicherungen und Rentenversicherungen
  • Sonstige Wertgegenstände (Schmuck, Gemälde oder ähnliches)
  • Haus- und Grundeigentum, Eigentumswohnungen
  • usw.

Zum Vermögen gehören zum Beispiel:

 

  • Bargeld,
  • Bankguthaben,
  • Aktien,
  • Bausparverträge,
  • Schenkungen innerhalb der vergangenen 10 Jahre,
  • Lebensversicherungen,
  • Immobilien,
  • Schmuck,
  • Kfz.

 

Bei der Berechnung des Leistungsanspruchs werden u. a. nicht berücksichtigt:

 

  • ein angemessener Hausrat,
  • ein angemessenes Kfz für jeden erwerbsfähigen Hilfebedürftigen,
  • für die Altersvorsorge bestimmte Vermögensgegenstände, wenn der Hilfebedürftige und sein Partner von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreit sind,
  • ein selbst genutztes Hausgrundstück von angemessener Größe oder eine entsprechende Eigentumswohnung,
  • Vermögen unterhalb der gesetzlichen Freibeträge.

 

Für die Angemessenheit sind die Lebensumstände des bzw. der Arbeitsuchenden während des Leistungsbezugs maßgebend.

 

Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns gerne!