Post vom Inkasso-Service – was tun?

 

Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen dazu, was zu tun ist, wenn Sie ein Schreiben vom Inkasso-Service der Bundesagentur für Arbeit erhalten haben.

 

Wenn Sie Post vom Inkasso-Service der Bundesagentur für Arbeit erhalten haben, haben Sie möglicherweise zu Unrecht Leistungen oder Leistungen in falscher Höhe bezogen. Das Jobcenter EU-aktiv bzw. die Bundesagentur für Arbeit fordert diese nun zurück. In dem Schreiben erfahren Sie:

 

  • Warum Sie Geld zurückzahlen müssen
  • Wieviel Geld Sie zurückzahlen müssen
  • Bis wann Sie das Geld zurückzahlen müssen
  • Wie Sie den Inkasso-Service kontaktieren können
  • Welche Vertragsgegenstandsnummer Sie als Verwendungszweck auf der Überweisung angeben müssen

Überweisen Sie den geforderten Betrag rechtzeitig und in einer Summe. Der Empfänger der Überweisung steht auf dem Schreiben des Inkasso-Service. Kontaktieren Sie den Inkasso-Service frühzeitig, wenn Sie den geforderten Betrag nicht rechtzeitig oder nicht vollständig zurückzahlen können. So vermeiden Sie zusätzliche Kosten durch Mahngebühren bzw. Säumniszuschläge.

 

Weitere Informationen zum Inkasso-Service erhalten Sie auf der Website der Bundesagentur für Arbeit.

 

Wenden Sie sich bitte an Ihre/n Ansprechpartner/in im Jobcenter EU-aktiv, wenn Ihnen unklar ist, warum Sie Geld zurückzahlen müssen.

Besucher-Adresse:
Lessingstraße 49
45657 Recklinghausen

 

Besuchszeiten:
Montag bis Donnerstag von 8 – 15:30 Uhr
Freitag von 8 – 12:30 Uhr

 

Postadresse:
Görresstraße 15
45657 Recklinghausen

 

Telefon-Zeiten:
Montag bis Freitag von 8 – 18 Uhr

 

0800 4555510 (GEBÜHRENFREI)