Ausbildung, Qualifizierung und Weiterbildung

 

 

 

Berufsvorbereitende Maßnahme, Bewerbung, Praktikum, Ausbildung, Qualifizierung, Weiterbildung

 

Es gibt viele Möglichkeiten die berufliche Zukunft (neu) zu starten. In der folgenden Übersicht finden Sie zu den einzelnen Themen noch weitere Informationen. Im persönlichen Gespräch überlegen wir dann gemeinsam mit Ihnen eine Strategie zur Zielerreichung.

 

In Maßnahmen und Projekten des Jobcenters wird auf die zukünftige Tätigkeit praktisch und theoretisch vorbereitet. Ein Einblick in verschiedene Berufsfelder soll die berufliche Entscheidung absichern. Neben den Kosten für die Teilnahme an der Ausbildungs- oder Berufsvorbereitenden Maßnahme können ggf. auch Fahrtkosten und Kinderbetreuungskosten übernommen werden.

 

Welche Maßnahmen aktuell angeboten werden und ob Fahrtkosten und Kinderbetreuungskosten übernommen werden können, darüber informiert Sie Ihr Ansprechpartner/Ihre Ansprechpartnerin im Jobcenter

Der Start ins Berufsleben ist gar nicht so einfach, wenn man noch nicht weiß was man eigentlich will. Weiter zur Schule gehen und einen höheren Abschluss machen? Ausbildung starten? Studieren? Was passt zu Dir und wie bekommst Du das hin?

 

Unser Team für Jugendliche kümmert sich in Zusammenarbeit mit der Berufsberatung um all Deine Fragen und Sorgen. Und vorab, kannst Du ja mal schauen, was der Berufswahltest ergibt, oder was als Studium für Dich in Frage kommt. Sprich über das Ergebnis gerne mit uns!

 

 

Planet Berufe

Studienwahl

BerufeTV

Bevor man sich hinsichtlich einer Ausbildung oder einer neuen Tätigkeit festlegt, kann es Sinn ergeben, sich den Beruf erst einmal näher anzuschauen. Über die folgenden Links der Bundesagentur kann man zwar bereits einen ersten Einblick bekommen und das Internet dient mit weiteren Informationen, aber was ist mit der Realität? Schauen Sie sich doch mal an, ob die Realität hält was Ihre gesammelten Informationen versprechen und machen Sie eine betriebliche Erprobung.

 

 

BerufeTV

BerufeNET

 

 

Das Jobcenter übernimmt in Falle einer betrieblichen Erprobung gegebenenfalls anfallende Fahrtkosten, Arbeitskleidung und Kinderbetreuungskosten. Melden Sie sich bitte VOR Beginn einer betrieblichen Erprobung beim Arbeitgeber (Praktikum) bei Ihrem Ansprechpartner*in. Nur so kann eine Kostenübernahme im Anspruchsfall sichergestellt werden.

Du bist im typischen Ausbildungsalter zwischen 15 und 25 Jahren oder vielleicht auch älter? Du willst Dich beruflich (neu) orientieren? Du hast eine Idee, Du benötigst aber Hilfe bei der Umsetzung? Wir beraten dich gerne und unterstützen dich mit Tipps und Informationen zu folgenden Themen: 

 

  • Nachholen des Hauptschulabschlusses
  • Berufsorientierung
  • Bewerbungstraining
  • Ausbildungsvorbereitung
  • Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen
  • Berufsausbildung in Teilzeit 
  • Assistierte Ausbildung

 

Hier kannst du schonmal in Ruhe stöbern und dich vorab informieren:

 

 

BerufeTV

BerufeNET

Planet Berufe

Informationen zu Berufsausbildungsbeihilfe

 

 

 

Übrigens:

 

  • …Sofern ein direkter Einstieg in ein betriebliches Ausbildungsverhältnis nicht möglich ist, fördert das Jobcenter Einstiegsqualifizierungen durch längerfristige Betriebspraktika in ausbildungsberechtigten Betrieben.
  • ….In Einzelfällen kann es notwendig sein, den Ausbildungseinstieg durch eine überbetriebliche Ausbildungen bei einem Bildungsträger zu realisieren.

 

 

Und zum guten Schluss

 

  • … die finanzielle Mehrbelastung beim Start einer Ausbildung kann das Jobcenter mit individuellen Förderleistungen abfangen!

 

Eine Berufsausbildung machen und gleichzeitig für Kinder und Familie da sein -  Alles unter einem Hut dank der Teilzeitausbildung!

 

 

Eine solide Ausbildung ist die beste Investition in ihre eigene berufliche Zukunft und verbessert gleichzeitig die Lebenssituation für ihre Kinder und die ganze Familie. Doch oft ist es nicht einfach, Ausbildung und Familie „unter einen Hut“ zu bringen: Kita-Zeiten und Arbeitszeiten müssen koordiniert werden, finanzielle Unsicherheiten tauchen auf, Zeit mit den Kindern soll noch möglich sein und vieles mehr. Hier kann eine Ausbildung in Teilzeit die Lösung sein!

 

  • Die Ausbildung in Teilzeit ist eine vollwertige Ausbildung mit einem anerkannten Abschluss vor der jeweiligen Kammer (Handelskammer oder Handwerkskammer).
  • Sie und der Ausbildungsbetrieb vereinbaren die Durchführung der Ausbildung in Teilzeit und halten konkrete Vereinbarungen im Ausbildungsvertrag fest.
  • Teilzeit bedeutet: Ihre Arbeitszeit im Betrieb wird um maximal 50 Prozent der Vollzeit-Stundenzahl gekürzt. Die Gesamtdauer der Ausbildung verlängert sich um die gekürzte Zeit, jedoch auf maximal 4,5 Jahre.
  • Eine Verkürzung der Ausbildung ist möglich, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen mitbringen.
  • Berufsschule und überbetriebliche Unterweisung (Teil der praktischen Ausbildung) finden in der Regel in Vollzeit statt.
  • Ein Wechsel von Vollzeit in Teilzeit ist auch während der Ausbildung möglich.
  • Falls Ihr Ausbildungsgehalt zur Sicherung des Lebensunterhaltes nicht ausreicht, haben Sie die Möglichkeit, Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder Bürgergeld zu beantragen.

Sie haben bereits erste Berufserfahrungen oder eine abgeschlossene Berufsausbildung die schon eine Weile her ist und für den neuen Job fehlt noch ein spezielles Know-how? Lassen Sie sich qualifizieren!

 

Vom Schweißer-Schein bis hin zur modularen abschlussorientierten Qualifizierung. Unser Qualifizierungsangebot ist dabei fast so Umfangreich wie der Arbeitsmarkt selbst. Informieren Sie sich gerne und sprechen Sie Ihre Vermittlungsfachkraft einfach an.

 

Eine übersicht über die vielen, verschiedenen Möglichkeiten erhalten Sie hier: KURSNET

 

Lernbörse der Agentur für Arbeit  

Bilden Sie sich online weiter. Ob ein Deutsch- oder Englischsprachkurs oder das Online-Seminar zur Nutzung von Outlook – die Lernwelt der Bundesagentur für Arbeit hält viele kostenlose Angebote für Sie bereit. Schauen Sie vorbei!

Gute Gründe für eine Weiterbildung:

 

  • geringes Risiko erneuter Arbeitslosigkeit
  • bessere Einkommenschancen
  • guten Entwicklungs- und Aufstiegsmöglichkeiten
  • weniger Konkurrenz
  • mehr Sicherheit

 

 

Wenn Sie sich entscheiden eine Weiterbildung zu absolvieren, können wir gegebenenfalls, folgende Kosten im Rahmen Ihrer Weiterbildung übernehmen:

 

  • Kosten für die Eignungsfeststellung
  • Lehrgangsgebühren
  • Lernmittel
  • Arbeitskleidung
  • Kosten für Prüfungsstücke
  • Prüfungsgebühren
    Fahrtkosten
  • Kosten für die Betreuung von Kindern während der Weiterbildungszeiten
    Kosten für eine auswärtige Unterbringung sowie Verpflegung, wenn dies im Rahmen der Weiterbildung notwendig wird.

 

 

Für eine Weiterbildung gibt es also vielfältige Gründe. Wenn Sie sich für dieses Thema interessieren und prüfen lasse möchten, ob Sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen um eine Weiterbildung über das Jobcenter zu machen, sprechen Sie uns an! Wir schauen gemeinsam mit Ihnen welche Möglichkeiten es gibt und wie Sie Ihr Weiterbildungsziel erreichen können.

 

 

 

 

Nutzen Sie Ihre Chance – wir machen Sie fit für die Zukunft!

 

 

Das Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 € monatlich erhalten Bürgergeldbezieher*innen für die Teilnahme an abschlussorientierter Weiterbildung, die nach § 81 SGB III bzw. §§ 112 ff. SGB III gefördert wird.

 

Dazu gehören:

 

  • Umschulung bei einem Träger in anerkannten Ausbildungsberufen
  • Betriebliche Einzelumschulungen in Berufen nach BBiG/HwO
  • Weiterbildung mit zertifizierter Teilqualifikation
  • Vorbereitungslehrgänge auf Externen-/Schulfremdenprüfung
  • Rehaspezifische Weiterbildungen mit Abschluss
  • Vorbereitungsmaßnahmen auf rehaspezifische Weiterbildungen mit Abschluss

 

 

Ob Sie im Rahmen Ihrer Weiterbildung einen Anspruch auf Weiterbildungsgeld haben, darüber informiert Sie Ihre Integrationsfachkraft!

Den Bürgergeldbonus erhalten erwerbsfähige Bürgergeldbezieher*innen in Höhe von monatlich 75 €, wenn sie an einer der Weiterbildungsmaßnahme oder einer Maßnahmen zur Berufsvorbereitung teilnehmen.

 

Welche Maßnahmen die sind, und ob auch Ihre Maßnahme Förderfähig ist, darüber informiert Sie Ihre Integrationsfachkraft.

Sie erreichen uns telefonisch unter:

 

Service-Center 02251 / 77 60 - 0

Service-Center 02443 / 91 21 - 0

Service-Center 02441 / 77 163 - 0

 

in der Zeit von Montag bis Donnerstag jeweils 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr

und Freitags von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr.

 


Bürgergeld - Ihr Onlineantrag

 

Das Jobcenter EU-aktiv bietet den digitalen Antrag auf Bürgergeld an.

 

Kundinnen und Kunden des Jobcenters EU-aktiv können auf der Website www.jobcenter.digital ihren Antrag ab 29.11.2022 auch online stellen.

 

Weitere Informationen

 

 


Entdecken Sie Ihre Kompetenzen!

Mit unserem Kompetenz-Check können Sie mehr über Ihre Potenziale und Soft Skills erfahren - kostenfrei und anonym.

 

Keine Rechenaufgaben, keine Rechtschreibung, sondern Fragen die jede*r beantworten kann!


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