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Ab dem 01.01.2023 tritt das Bürgergeldgesetz in Kraft. Unsere Homepage befindet sich zurzeit in Bearbeitung. Wir bitten Sie zu beachten, dass bis zum 30.06.2023 gemäß § 65 Abs. 9 SGB II für den Begriff  Bürgergeld auch der Begriff  Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld verwendet werden kann. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.


Veranstaltungen/Messen

Kommende Termine: 

 

               23.03.2023                   

After-Work-Cafe

  10.05.2023  

Qualifizierungsmesse

  16.05.2023  

Gesundheitsberufemesse

  24.05.2023  

Wer wird Mamas Chef?

 


 

Übersicht Veranstaltungen & Messen


Ab 1. Januar 2023:

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss bei Arbeitslosigkeit weiterhin vorgelegt werden

 

Arbeitgeber sind ab Anfang Januar 2023 verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeitsdaten ihrer gesetzlich versicherten Beschäftigten elektronisch bei den Krankenkassen abzurufen. Arbeitnehmer müssen sich dann lediglich noch „krankmelden“, die Pflicht zur Vorlage der Bescheinigung ist gesetzlich nicht mehr vorgesehen.

 

 

Für Kundinnen und Kunden der Agenturen und Jobcenter gilt diese Neuerung ab dem 1. Januar 2023 allerdings nicht. Sie müssen weiterhin eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB) im Krankheitsfall oder bei Arbeitsunfähigkeit vorlegen.

 

Weitere Informationen

 

 


Antrag auf Leistungen nach dem SGB II online ab 29.11.2022

 

Das Jobcenter EU-aktiv bietet ab 29.11.2022 neuen digitalen Antrag auf Leistungen nach dem SGB II an.

 

Kundinnen und Kunden des Jobcenters EU-aktiv können auf der Website www.jobcenter.digital ihren Antrag ab 29.11.2022 auch online stellen.

 

 

 

 

 

Weitere Informationen

 

 


Einführung des Bürgergeldes

 

 

Das Bürgergeld löst zum 01.01.2023 die Grundsicherung (Arbeitslosengeld II oder auch "Hartz IV") ab. Das Bürgergeld wird in zwei Schritten eingeführt. In einem ersten Schritt wird zum Jahresanfang u. a. der Regelsatz erhöht. 

 

 

 

Wichtig: anlässlich der Einführung des Bürgergeldes muss kein neuer Antrag gestellt werden. Sie erhalten die Erhöhung automatisch! Endet jedoch eine laufende Bewilligung, ist – wie gewohnt – ein weiterer Bewilligungsantrag zu stellen. Das ist auch jederzeit online möglich.

 

 

Weitere Informationen

 

 


Bürgergeld für einen Monat

Wenn Sie eine hohe Heizkostennachzahlung erhalten, können Sie im Jahr 2023 Bürgergeld auch nur für einen Monat beantragen.

 

 

Hierbei muss es sich nicht zwingend um eine Heizkostennachzahlung handeln. Der Kauf von Brennstoffen wie zum Beispiel Heizöl oder Pellets kann ebenfalls einen Anspruch auf Bürgergeld begründen.

 

 

Den Antrag können Sie einfach und bequem von zu Hause aus stellen. Den Online-Antrag finden Sie unter www.jobcenter.digital\bürgergeld.

 

Weitere Informationen

 

 


Jobcenter.digital - Unkompliziert von zu Hause

 

 

Mit Jobcenter.digital können Sie Anträge und Unterlagen online einreichen.

 

 

 

Ihre Zugangsdaten können Sie ganz einfach über unser Kontaktcenter anfordern oder loggen Sie sich direkt ein.

 

 

 

 

 

 

Weitere Informationen

 

 

Ob PC, Tablet oder Smartphone, egal welches Gerät Sie bevorzugen, auf jobcenter.digital finden Sie den direkten Einstieg zu unseren Angeboten.


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Sie erreichen uns telefonisch unter:

 

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in der Zeit von Montag bis Freitag jeweils 08:00 Uhr bis 18 Uhr.