Ab dem 01.01.2023 tritt das Bürgergeldgesetz in Kraft. Unsere Homepage befindet sich zurzeit in Bearbeitung. Wir bitten Sie zu beachten, dass bis zum 30.06.2023 gemäß § 65 Abs. 9 SGB II für den Begriff Bürgergeld auch der Begriff Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld verwendet werden kann. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.
Veranstaltungen/Messen

Kommende Termine:
23.03.2023 | After-Work-Cafe | ||
10.05.2023 | Qualifizierungsmesse | ||
16.05.2023 | Gesundheitsberufemesse | ||
24.05.2023 | Wer wird Mamas Chef? |
Ab 1. Januar 2023:

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss bei Arbeitslosigkeit weiterhin vorgelegt werden
Arbeitgeber sind ab Anfang Januar 2023 verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeitsdaten ihrer gesetzlich versicherten Beschäftigten elektronisch bei den Krankenkassen abzurufen. Arbeitnehmer müssen sich dann lediglich noch „krankmelden“, die Pflicht zur Vorlage der Bescheinigung ist gesetzlich nicht mehr vorgesehen.
Für Kundinnen und Kunden der Agenturen und Jobcenter gilt diese Neuerung ab dem 1. Januar 2023 allerdings nicht. Sie müssen weiterhin eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB) im Krankheitsfall oder bei Arbeitsunfähigkeit vorlegen.
Antrag auf Leistungen nach dem SGB II online ab 29.11.2022
Das Jobcenter EU-aktiv bietet ab 29.11.2022 neuen digitalen Antrag auf Leistungen nach dem SGB II an.
Kundinnen und Kunden des Jobcenters EU-aktiv können auf der Website www.jobcenter.digital ihren Antrag ab 29.11.2022 auch online stellen.
Einführung des Bürgergeldes

Das Bürgergeld löst zum 01.01.2023 die Grundsicherung (Arbeitslosengeld II oder auch "Hartz IV") ab. Das Bürgergeld wird in zwei Schritten eingeführt. In einem ersten Schritt wird zum Jahresanfang u. a. der Regelsatz erhöht.
Wichtig: anlässlich der Einführung des Bürgergeldes muss kein neuer Antrag gestellt werden. Sie erhalten die Erhöhung automatisch! Endet jedoch eine laufende Bewilligung, ist – wie gewohnt – ein weiterer Bewilligungsantrag zu stellen. Das ist auch jederzeit online möglich.
Bürgergeld für einen Monat

Wenn Sie eine hohe Heizkostennachzahlung erhalten, können Sie im Jahr 2023 Bürgergeld auch nur für einen Monat beantragen.
Hierbei muss es sich nicht zwingend um eine Heizkostennachzahlung handeln. Der Kauf von Brennstoffen wie zum Beispiel Heizöl oder Pellets kann ebenfalls einen Anspruch auf Bürgergeld begründen.
Den Antrag können Sie einfach und bequem von zu Hause aus stellen. Den Online-Antrag finden Sie unter www.jobcenter.digital\bürgergeld.
Jobcenter.digital - Unkompliziert von zu Hause

Mit Jobcenter.digital können Sie Anträge und Unterlagen online einreichen.
Ihre Zugangsdaten können Sie ganz einfach über unser Kontaktcenter anfordern oder loggen Sie sich direkt ein.

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in der Zeit von Montag bis Freitag jeweils 08:00 Uhr bis 18 Uhr.