Der behördliche Datenschutzbeauftragte (bDSB)

"Die behördlichen Beauftragten für den Datenschutz sind wichtige Ansprechpartner in Fragen des Datenschutzes für die Bürgerinnen und Bürger sowie den Beschäftigten in den Behörden." 1


Für das Jobcenter Euskirchen ist der bDSB sowohl für die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten als auch für die Beschäftigten des Jobcenters bei Fragen ansprechbar. Dies soll möglichst einfach und ohne zwischen geschaltete Stellen möglich sein. 2 Denn Betroffene haben das uneigeschränkte Recht zur Anrufung des bDSB. Diese Anrufung unterliegt keiner Formpflicht und ist auch nicht an Fristen gebunden.


Aus diesem Anspruch wird die Verpflichtung abgeleitet, das Anliegen des Betroffenen zu prüfen und im Falle einer tatsächlichen Verletzung datenschutzrechtlicher Bestimmungen diesem auch nachzugehen. Das Jobcenter Euskirchen trägt all dem Rechnung, indem die Kommunikationsmöglichkeiten sowohl als Aushang in jedem Standort, aber auch hier im Internet öffentlich zugänglich gemacht werden.


1 S32/33 Bundesdatenschutzgesetz 15. Auflage, Jan. 2011
2 vgl. § 4f Abs. 5 Satz 2 BDSG


Der behördliche Beauftragte für den Datenschutz im Jobcenter EU - aktiv ist:


Herr Thomas Müller
Jobcenter EU -aktiv
Sebastianusstraße 22
53879 Euskirchen


Datenschutzhotline: (+49) 2251 7760 343


E-Mail: Jobcenter-EU-aktiv.Datenschutzbeauftragterjobcenter-ge.de



Sie erreichen uns telefonisch unter:

 

Service-Center 02251 / 77 60 - 0

Service-Center 02443 / 91 21 - 0

Service-Center 02441 / 77 163 - 0

 

in der Zeit von Montag bis Donnerstag jeweils 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr

und Freitags von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr.

 


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