Fördermöglichkeiten

 

Für Arbeitsuchende bzw. Arbeitnehmer*innen bietet das Jobcenter EU-aktiv ein umfassendes Dienstleistungsangebot. Beispielsweise:

 

 

Auch während einer beruflichen Tätigkeit kann das Jobcenter durch spezielle Förderangebote zu einer Stabilisierung des Beschäftigungsverhältnisses beitragen, in dem während der Berufsausübung Kosten für berufliche Weiterbildung und sozialpädagogische Begleitung übernommen werden

Die Möglichkeit, direkt in Betrieben einen Einblick in die Anforderungen und Tätgikeiten einer Beschäftigung zu erlangen, erfolgt über kurzzeitige sogenannte "Maßnahmen beim Arbeitgeber". Im Rahmen dieser Förderung können gegebenenfalls notwendige Fahrtkosten, Arbeitskleidung, sofern sie vom Arbeitgeber nicht gestellt werden und Kinderbetreuungskosten gewährt werden.

Bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder Ausbildung kann das Jobcenter auf Antrag finanzielle Unterstützung gewähren. Dies gilt u.a. auch für notwendige Mobiltätshilfen (Führerscheine etc.).
Auch die Umwandlung eines Minijob- in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis kann seitens des Jobcenter unterstützt werden.

Einstiegsgeld kann als zusätzlicher Motivationsanreiz bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt oder Aufnahme einer hauptberuflich selbständigen Tätigkeit gewährt werden, wenn durch diese perspektivisch die Hilfebedürftigkeit des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten beendet wird und die Gewährung zur Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt erforderlich ist.

 

Die Antragstellung muss vor der tatsächlichen Aufnahme der Erwerbstätigkeit erfolgen.

 

Das Einstiegsgeld ist eine Ermessensleistung in Form eines Zuschusses, den erwerbsfähige Leistungsberechtigte zusätzlich zum Arbeitslosengeld II erhalten können. Dieser Zuschuss ist zeitlich befristet und wird nicht als Einkommen berücksichtigt.

 

 

Selbstständige, deren Einkommen nicht zur Deckung des Lebensunterhaltes ausreicht, haben ebenfalls Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II.


Wir betreuen Sie in unserem Team für Selbstständige und unterstützen Sie dabei, durch Ihre selbstständige Tätigkeit bedarfsdeckende Einnahmen zu erzielen oder erarbeiten gemeinsam mit Ihnen Alternativen.

 

Das Jobcenter kann Sie auch bei Ihrer Existenzgründung unterstützen. In regelmäßig stattfindenden Informationsveranstaltungen sowie in persönlichen Einzelgesprächen informieren wir Sie über die notwendigen Voraussetzungen einer Existenzgründung unter den Bestimmungen des SGB II.

Sprechen Sie Ihren Arbeitsvermittler*in oder Fallmanager*in an, diese stellen gerne den Kontakt zum Team Selbstständige her.

In Maßnahmen und Projekten des Jobcenters wird auf die zukünftige Tätigkeit praktisch und theoretisch vorbereitet. Ein Einblick in verschiedene Berufsfelder soll die berufliche Entscheidung absichern.

Möchten sie Ihre Kenntnisse oder Qualifikationen erweitern?

 

Möchten sie Ihren Berufsabschluss nachholen?

 

Lassen Sie sich beraten, wie sie sich mit einer Qualifizierung am Arbeitsmarkt neu orientieren können oder mit einer überbetrieblichen/ betrieblichen Umschulung durch eine erwachsenengerechte Ausbildung den Beruf wechseln können.

 

Wir beraten Sie gerne, finden gemeinsam einen Qualifizierungsweg der zu ihnen passt, klären die Rahmenbedingungen und helfen Ihnen nach der Qualifizierung erfolgreich durchzustarten. Wir begleiten sie mit unseren Angeboten von der Eignungsfeststellung bis zur Umschulung. Dabei haben wir unterschiedliche Möglichkeiten sie auf ihrem Weg zu unterstützen. Wir übernehmen, bei Notwendigkeit, die durch die Qualifizierung unmittelbar entstehenden Lehrgangskosten, Kosten für eine notwendige Eignungsfeststellung, Fahrkosten, Kosten für eine erforderliche auswärtige Unterbringung und Verpflegung und Kosten für die Betreuung von Kindern.

 

Neben der Dienstleistung der Ausbildungsstellenvermittlung und der Berufsberatung können wir Sie unterstützen:

 

Sofern ein direkter Einstieg in ein betriebliches Ausbildungsverhältnis nicht möglich ist, fördert das Jobcenter - in Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit - Einstiegsqualifizierugen durch längerfristige Betriebspraktika in ausbildungsberechtigten Betrieben.

 

In Einzelfällen kann es notwendig sein, den Ausbildungseinstieg durch überbetriebliche Ausbildungen bei Bildungsträgern zu realisieren. Diese Ausbildungen und die Ausbildungsvergütungen werden durch das Jobcenter finanziert.

 

Die finanzielle Mehrbelastung beim Start einer Ausbildung kann das Jobcenter mit einer pauschalen Einstiegshilfe während der Ausbildungsprobezeit abfangen.

In Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) organisiert das Jobcenter Integrations- und berufsbezogene Sprachkurse, um den Einstieg in Arbeit und Ausbildung zu erleichtern oder den Verbleib in Arbeit zu festigen. Zudem können bei Bedarf Fremdsprachenkenntnisse gefördert werden. Auch die Verbesserung der deutschen Sprache in Wort und Schrift kann durch das Jobcenter gefördert werden.

Für besondere Personengruppen muss es aufgrund vorliegender besonderer Vermittlungshemmnisse teilweise auch besondere Förder- bzw. Lösungsansätze geben.
Hier hält das Jobcenter z.B. für Berufsrückkehrer/-innen, Alleinerziehende, Migranten, Schwerbehinderte und ältere Arbeitsuchende geeignete Förderungen vor.

Arbeitsgelegenheiten und Arbeitsangebote auf dem sogenannten "2. Arbeitsmarkt" können vorübergehende Lösungsangebote sein, eine alternative Beschäftigungsmöglichkeit zu realisieren.

Sie erreichen uns telefonisch unter:

 

Service-Center 02251 / 77 60 - 0

Service-Center 02443 / 91 21 - 0

Service-Center 02441 / 77 163 - 0

 

in der Zeit von Montag bis Freitag jeweils 08:00 Uhr bis 18 Uhr.

 


Bürgergeld - Ihr Onlineantrag

 

Das Jobcenter EU-aktiv bietet den digitalen Antrag auf Bürgergeld an.

 

Kundinnen und Kunden des Jobcenters EU-aktiv können auf der Website www.jobcenter.digital ihren Antrag ab 29.11.2022 auch online stellen.

 

Weitere Informationen

 

 


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Mit unserem Kompetenz-Check können Sie mehr über Ihre Potenziale und Soft Skills erfahren - kostenfrei und anonym.

 

Keine Rechenaufgaben, keine Rechtschreibung, sondern Fragen die jede*r beantworten kann!