Eingliederungsvereinbarung
Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zur Eingliederungsvereinbarung. Darin wird verbindlich festgelegt, welche Integrationsschritte wir mit Ihnen gemeinsam erarbeitet haben.
Eingliederungsvereinbarung: Förderangebote und Pflichten
Die Eingliederungsvereinbarung ist ein Vertrag zwischen Ihnen und dem Jobcenter (nach § 15 Sozialgesetzbuch). Sie legt verbindlich fest, welche Integrationsschritte wir gemeinsam mit Ihnen erarbeitet haben. Dabei achten wir gemäß dem Motto „Förderung und Fordern“ auf eine Ausgewogenheit der Eingliederungsvereinbarung: Neben Ihren Pflichten (z.B. das Einreichen von Bewerbungsbemühungen) werden auch Förderangebote des Jobcenters wie Qualifizierungsmöglichkeiten oder das Einstiegsgeld verbindlich in der Eingliederungsvereinbarung verankert. Wenn nötig, können auch begleitende Hilfen vereinbart werden: zum Beispiel Sucht-, Schuldner- oder psychosoziale Beratung oder Kinderbetreuung.
Sie erreichen uns telefonisch unter:
Service-Center 02251 / 77 60 - 0
Service-Center 02443 / 91 21 - 0
Service-Center 02441 / 77 163 - 0
in der Zeit von Montag bis Freitag jeweils 08:00 Uhr bis 18 Uhr.
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Kundinnen und Kunden des Jobcenters EU-aktiv können auf der Website www.jobcenter.digital ihren Antrag ab 29.11.2022 auch online stellen.
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