Arbeitsgelegenheiten im Jobcenter EU - aktiv
Sie wünschen sich eine Gelegenheit zu arbeiten, möchten zeigen, was Sie können oder ausprobieren, was noch geht? Sie denken, dass Sie wenige oder keine Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben? Dann ist eine Arbeitsgelegenheit (AGH) vielleicht das Richtige für Sie. Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Informationen zur Teilnahme an einer AGH und den dadurch entstehenden Chancen.
Allgemeines
Das „Jobcenter Euskirchen – aktiv“ bietet über verschiedene Bildungs- und Hilfeträger Arbeitsgelegenheiten mit einer Mehraufwandsentschädigung von 1,00 € bis 1,50 € pro Anwesenheitsstunde an. Für die erwerbsfähigen Bürgergeldberechtigten ist dies eine Zusatzgeld, dass nicht mit der bewilligten Leistung im SGB II Bezug verrechnet und somit „on top“monatlich ausgezahlt wird. Außerdem werden während der Dauer der Zuweisung die notwendigen Fahrtkosten der Teilnehmenden ersetzt, damit hier keine Mehrbelastungen für die Kunden des Jobcenters entstehen. AGHs stehen ganz am Anfang eines Integrationsprozesses, die dort geförderten Menschen können und müssen nicht die ansonsten am allgemeinen Arbeitsmarkt geforderte Arbeitsleistung erbringen. Sie sollen erst wieder dazu in die Lage versetzt werden.
Die gesetzliche Grundlage findet sich im § 16d SGB II, der regelt, dass die ausgeübten Tätigkeiten zusätzlich sind, im öffentlichen Interesse liegen und keine bestehenden oder geplanten regulären Arbeitsplätze verdrängen. Das „Jobcenter Euskirchen – aktiv“ steht antragstellenden Trägern mit einer intensiven Beratung zur Seite. Nach der Prüfung der Antragsunterlagen und der Fördervoraussetzungen wird vor der Bewilligung durch das „Jobcenter Euskirchen – aktiv“ sein Beirat im Rahmen der gesetzlichen Vorgabe beteiligt.
Was ist eine Arbeitsgelegenheit (AGH)?
Eine AGH wird durch das Jobcenter gefördert. Es handelt sich um eine Beschäftigung in Bereichen, die dem Gemeinwohl dienen, also in der Regel bei gemeinnützigen Trägern/Arbeitgebern. Sie verrichten bei einer AGH Tätigkeiten, die im öffentlichen Interesse liegen und die „zusätzlich“ sind, die also ohne Ihren Einsatz nicht in demselben Umfang oder erst zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden könnten, zum Beispiel in den Bereichen Schneiderei, Renovierung, Gastronomie oder Büroarbeiten.
Was bringt Ihnen die Teilnahme an einer Arbeitsgelegenheit (AGH)?
Es gibt viele gute Gründe, eine Arbeitsgelegenheit aufzunehmen. Vor allem aber ist es eine Möglichkeit, aktiv zu bleiben und sich für sich selbst und andere zu engagieren.
- Sie können Ihre Fähigkeiten für eine gemeinnützige Sache einsetzen.
- Sie können alte Kenntnisse und Fähigkeiten wiederauffrischen und Neues dazulernen.
- Sie können in einem geschützten Rahmen ausprobieren, was Sie noch leisten können.
- Sie verbessern Ihre Chancen auf dem ersten Arbeitsmarkt, da Sie Motivation und Durchhaltevermögen zeigen. Gerade nach längerer Arbeitslosigkeit ist das für viele Arbeitgeber wichtig.
- Sie haben die Gelegenheit, wieder einer regelmäßigen Tätigkeit nachzugehen und dadurch Ihren Tag und Ihre Woche besser zu strukturieren.
- Sie treffen Arbeitskolleg/innen, je nach Arbeitsbereich auch Kund/innen und nehmen wieder am Arbeitsleben teil.
- Sie erhalten (nach Bedarf) eine sozialpädagogische Begleitung vom Träger der Arbeitsgelegenheit, z.B. vom Jobcenter, der Ihnen auch bei anderen Themen (Gesundheit, finanzielle Situation, Schulden, Wohnen, familiäre Situation etc.) beratend und begleitend zur Seite steht.
- Sie erhalten eine Mehraufwandsentschädigung pro Arbeitsstunde von einem Euro und eine Fahrtkostenpauschale.
Wie lang dauert eine Arbeitsgelegenheit (AGH)?
Eine AGH dauert in der Regel sechs Monate, Verlängerungen sind möglich. Die Arbeitszeit beträgt nach Absprache mit Ihnen und entsprechend Ihrer Leistungsfähigkeit zwischen 15 und 30 Stunden pro Woche.
Welche Arbeitsgelegenheiten (AGH) gibt es?
Ihre persönliche Ansprechperson in der Arbeitsvermittlung des Jobcenters EU-aktiv berät Sie gerne, welche Arbeitsgelegenheit zu Ihrer individuellen Lebenssituation passt und Ihnen neue Perspektiven eröffnet.
Haben Sie Fragen oder interessieren Sie sich für Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB II? Sprechen Sie uns gerne an:
Geschäftsstelle Euskirchen
Sebastianusstraße 22
53879 Euskirchen
Mail: Jobcenter-EU-aktiv.Zentrale-Dienstejobcenter-ge.de.
Sie erreichen uns telefonisch unter:
Service-Center 02251 / 77 60 - 0
Service-Center 02443 / 91 21 - 0
Service-Center 02441 / 77 163 - 0
in der Zeit von Montag bis Freitag jeweils 08:00 Uhr bis 18 Uhr.
Bürgergeld - Ihr Onlineantrag
Das Jobcenter EU-aktiv bietet den digitalen Antrag auf Bürgergeld an.
Kundinnen und Kunden des Jobcenters EU-aktiv können auf der Website www.jobcenter.digital ihren Antrag ab 29.11.2022 auch online stellen.
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